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AGB Schuh & Schlüsseldienst Excellent Service

 

1 GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (\\\"AGB\\\") des Schuh & Schlüsseldienstes Excellent Service (“Auftragnehmer“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden (\\\"Auftraggebern\\\") in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags oder der Bestellung gültigen Fassung. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher iSd. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder eine selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer iSd. Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer Gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere AGB gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 AUFTRAG/BESTELLUNG

Unsere Angebote zu Dienstleistungen, Waren und Preisen sind stets freibleibend. Preise für Standardaufträge können in den Preislisten in der Niederlassung eingesehen werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Auftrags oder der Bestellung. Der Auftrag oder die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar. Aufträge oder Bestellungen können mündlich, schriftlich, per Telefax oder, sofern dies vorgesehen ist, über Online-Dienste angeboten und angenommen werden.

3 WIDERRUFSRECHT

Der Verbraucher hat im Falle einer Online-Bestellung oder unter Einsatz sonstiger Fernkommunikationstechnik geschlossener Verträge das Recht, seine auf Abschluss gerichtete Willenserklärung bei Reparaturaufträgen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss bzw. bei der Bestellung von Waren innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle eines Reparaturauftrages behalten wir uns vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen oder solchen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, z.B. Gravur und oder Schilderabfertigungen,Stempel, usw..

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,- die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre, den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als \\\"neu\\\" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher hat mit der bestellten Ware sorgfältig umzugehen, um im Falle einer Rücksendung die Verpflichtung zur Zahlung des Wertersatzes zu vermeiden.

4 ZAHLUNG

Der Preis für die Reparatur oder Dienstleistung wird bei Auftrags- oder Bestellungsannahme sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt im voraus in bar, oder Überweisung . Rechnungsstellung erfolgt erst ab einem Betrag i.H. von EUR 50,-. In Einzelfällen behalten wir uns vor, Zahlung per Rechnungsstellung auszuschließen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Schuh & Schlüsseldienstes Excellent Service.

5 GEWÄHRLEISTUNG

Für etwaige Mängel der Ware leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt oder nicht möglich sein sollte, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen des nachfolgenden § 6 verlangen. Grundsätzlich können Reklamationen nur gegen Vorlage des Kassenbons bearbeitet werden. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist ein Rücktritt des Auftraggebers ebenfalls ausgeschlossen. Wir geben gegenüber unseren Auftraggebern keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Vorstehende Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr.

6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers sowie für dessen Ansprüche aus Produkthaftung. Es werden insbesondere keine Mängel ersetzt, die nachträglich in Folge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung der Ware oder reparierter Gegenstände durch den Auftraggeber entstanden sind.

7 RÜCKGABERECHT/UMTAUSCH

 

Vom Kunden nicht abgeholte Reparaturaufträge werden längstens 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf von 6 Monaten werden diese nicht länger vorgehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Kunden insoweit nicht zu. Im Bereich der Handelsartikel können nur ungenutzte, im Originalkarton verpackte Artikel zurückgenommen werden. Auslaufartikel und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8 VERJÄHRUNG EIGENER ANSPRÜCHE

Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

9 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

Die Daten der Auftraggeber werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzrechte genutzt. Bei Aufträgen oder Bestellungen im Schließanlagengeschäft werden die entsprechenden Kundendaten aus Sicherheitsgründen an den jeweiligen Hersteller weitergegeben.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin. Stand Juli 2015

AGB Schlüsselnotdienst

 

1 Grundsätze

Schlüsseldienst Excellent Service liefert und montiert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Ein Ausdruck dieser allg. Geschäftsbedingungen liegt zur ständigen Einsicht im Ladengeschäft in den Spandauer Arcaden aus. Sie sind für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Davon abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen der Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Das Betreten des Ladengeschäftes und die Entgegennahme von Lieferung oder Teillieferungen sowie von Arbeitsleistungen gilt die Anerkennung dieser Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenarbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Schlüsseldienst Excellent Service schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Käufe des Kunden, die nach dem ersten zu diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag durchgeführt werden; hat der Schlüsseldienst Excellent Service die Bedingungen geändert, so gelten diese ab den Zeitpunkt, ab dem sie im Ladengeschäft ausgelegt sind.

2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Schlüsseldienst Excellent Service zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung / Arbeitsleistung unter diesen Bedingungen zustande. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die im Angebot gemachten Angaben sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichung von der Beschreibung oder dem Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar ist. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Schlüsseldienst Excellent Service, gleiches gilt für Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3 Lieferzeit

Schlüsseldienst Excellent Service wird sich nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten; Schlüsseldienst Excellent Service übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Schadensersatzansprüche kann der Kunde aus verzögerten oder unterbliebenen Lieferungen nur herleiten, wenn dem Schlüsseldienst Exellent Service Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kann Schlüsseldienst Excellent Service die Lieferzeit durch unvorhergesehene, für den Schlüsseldienst Excellent Service nicht beeinflussbare Umstände, die mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt oder Zulieferprobleme ), nicht einhalten, verlängert sich der Liefertermin angemessen um den Zeitraum solcher Hindernisse , sofern die Leistung nicht entgültig unmöglich ist.

4 Versand, Arbeitsleistung, Gefahrenübergang und Abnahme.

Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager. Schlüsseldienst Excellent Service ist zu Teillieferung und Teilarbeitsleistungen berechtigt. Die Gefahr geht in jedem Fall mit Versendung auf den Kunden über. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch oder über einem Warenwert von 500 Euro versendet Schlüsseldienst Excellent Service mit Versicherungsabschluss. Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Ankunft der Ware oder Beendigung der Arbeitsleistung am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden. Schlüsseldienst Excellent Service behält sich vor, Sendungen ohne vorheriger Ankündigung per Nachnahme zu versenden.

5 Preise und Zahlungen

Die Preise gelten ab Ladengeschäft Berlin zuzüglich der gültigen ges. Mehrwertsteuer, sofern diese nicht schon gesondert aufgewiesen wurde. Rechnungen sind nach Erhalt fällig. Hat der Kunde nach 30 Tagen eingegangener Wertstellung nicht gezahlt, schuldet er dem Schlüsseldienst Excellent Service ab dem Tage der Rechnungsstellung mindestens 7 % Verzugszinsen. Schlüsseldienst Excellent Service ist berechtigt Rechnungen nach der 1. Erinnerung an das Inkassobüro oder Anwalt abzugeben, entstehende Kosten gehen zu 100 % auf den Schuldner über. Unsere Mitarbeiter sind gehalten sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort zu kassieren. Sie sind gehalten nur Bargeld deutscher Währung anzunehmen. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr gelten die Vertragsbedingungen unserer Vertragsfirma.

6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen Kosten Eigentum von Schlüsseldienst Excellent Service. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Lieferungen und Weiterverkäufern.

7 Sonderbestellungen, Schlüssel, Schließanlagen und Lagerverkäufe

Schlüsseldienst Excellent Service behält sich vor, bei Reklamationen nur 3-mal auszubessern. Ein Reklamationsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Rohlinge selbst besorgt; Schlüssel abgebrochen oder verbogen als Muster vorlegt; der Schlüssel eine Codierung oder Wegfahrsperre hat; Musterschlüssel kein Original mehr war. Schließanlagen sind vor der Auftragserteilung auf alle Schließungen und Mengen hin zu prüfen, Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Geöffnete Ware verpflichtet zum Kauf und kann nicht umgetauscht werden. Reduzierte, und/oder extra gefertigte Kundenware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

8 Haftung / Entsorgung

Für entstandene Schäden bei Türöffnung gleich welcher Art übernimmt Schlüsseldienst Excellent Service keinerlei Haftung. Für Arbeitsleistungen hat der Schlüsselladen eine Haftpflicht und Betriebsvielschutzversicherung abgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Schlüsselladen grundsätzlich nur bis Netto Auftragshöhe des erteilten Auftragswertes. Die Entsorgung von Verpackungen und demontierten Teilen werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden.

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